Kosten

Privatversicherte und Beihilfe

Die Behandlungskosten werden bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar. Ich richte mich bei der Abrechnung meiner Leistungen nach den neuen Abrechnungsempfehlungen der privaten Krankenkassen vom 01.07.2024. Eine Honorarübersicht über die anfallenden Kosten lasse ich dir vor Beginn unserer Sitzungen gerne zukommen.

Grundsätzlich werden die Behandlungskosten von den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Es ist jedoch sinnvoll, dass du dich bereits vor dem Erstgespräch bei deinem Versicherungsträger bzw. deiner Beihilfestelle zu erkundigst, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Nicht jede private Versicherung deckt Psychotherapie ab, manche bezahlen nur ein bestimmtes Stundenkontingent, wieder andere nur x % der Rechnung… je nach Krankenkasse und Tarif können die Regelungen da sehr unterschiedlich ausfallen.

Selbstzahler & IGeL

Als Selbstzahler oder bei der Abrechnung als IGeL (= Individuelle Gesundheitsleistung) hast du den Vorteil ohne Angaben gegenüber deiner Versicherung, dem Arbeitgeber (beispielsweise bei einer gewünschten Verbeamtung) und ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können.

Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024. Ein psychotherapeutisches Erstgespräch/ 1. Sprechstunde (50 Min.) stelle ich mit 134,06 Euro in Rechnung.

Hier eine Übersicht was bei einer Kurzzeittherapie auf jeden Fall an Kosten anfällt: (weitere Leistungen nach Absprache)

  • 1x 50 Minuten Sprechstunde (134,06 €)
  • 5x 50 Minuten probatorische Sitzungen und 5x Erhebung psychischer Befund (135,53 € + 33,52 € = 169,05 € je Sitzung, gesamt: 845,25 €
  • 1x biografische Anamnese (123,34 €)
  • 2x Testbatterie (je 75,75 €, gesamt: 151,50 €)
  • 24x 50 Minuten Kurzzeittherapiesitzungen und 24x Erhebung psychischer Befund (134,06 € + 33,53 € = 167, 59 € je Sitzung, gesamt: 4022,16 €)
  • Summe Kurzzeittherapie: 5276,31 €
  • Anzahl Termine gesamt: 30 Sitzungen (Zeitraum: ca. 1 Jahr)

Langzeittherapien ab der 25. Therapiesitzung (135,53 € + 33,52 € = 169,05 € je Sitzung), üblich sind bis zu 24 Langzeittherapiesitzungen nach den 24 Kurzzeittherapiesitzungen (24 x 169,05 € = 4057,20 €)
Somit ergeben sich mindestens Kosten von 9333,51 € für eine Kurzzeittherapie mit sich anschließender Langzeittherapie, meist über einen Zeitraum von 2 Jahren verteilt.
Eine vollständige Honorarübersicht lasse ich dir vorab gerne zukommen.

Gesetzlich Versicherte

Ich betreibe eine Privatpraxis und besitze keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Bei gesetzlich Versicherten könnten Behandlungshonorare in meiner Privatpraxis jedoch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden. Das musst du allerdings im Vorfeld selber beantragen. Schreib mich gerne an und ich sende dir alle nötige Unterlagen zu, damit du solch einen Antrag gut vorbereiten kannst.

Nicht jede GKV bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patient*innen keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bekommen.

Bitte beachte, dass ein Erstgespräch nötig ist, wenn wir einen Antrag auf Kostenerstattung versuchen wollen. Dieses Erstgespräch wird nicht von deiner GKV erstattet und muss selbst bezahlt werden. Die Kosten belaufen sich auf 134,06 € (50 Min.).

Kooperativere Krankenkassen können sein:
Actimondo, AOK Bayern, AOK Rheinland/Saarland, AOK Sachsen Anhalt, Audi BKK, Bahn BKK, BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Continentale, BKK Diakonie, BKK firmus, Mobil Krankenkasse (ehemals BKK mobil Oil), BKK novitas, BKK Provita, BKK PwC, BKK R+V, Viactiv BKK, Mercedes Benz BKK, mhplus BKK, Salus BKK, Siemens BKK, Tui BKK, Vivida BKK

Einen Versuch ist es wert bei:
AOK Niedersachsen, AOK Baden Würtemberg, AOK Nord Ost, AOK Nord West, AOK Plus, Audi BKK, BKK Advita, BKK Pronova, HKK, IKK Berlin Brandenburg, Techniker Krankenkasse